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Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in Deutschland. Damit gelten für viele Unternehmen deutlich strengere Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Meldepflichten.
Auch Unternehmen, die bislang nicht unter KRITIS-Regelungen fielen, können nun betroffen sein.
CompliWise unterstützt Sie mit einem unverbindlichen NIS2-Schnellcheck.
NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. In Deutschland wurde sie durch das NIS2UmsuCG umgesetzt.
Ziel ist es, Unternehmen und Organisationen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe, IT-Ausfälle und Sicherheitsvorfälle zu machen.
Betroffene Unternehmen müssen unter anderem:
Die NIS2-Vorgaben betreffen deutlich mehr Unternehmen als die bisherigen KRITIS-Regelungen. Entscheidend sind insbesondere Branche, Unternehmensgröße, Umsatz und die gesetzlichen Schwellenwerte.
Betroffen sein können unter anderem Unternehmen aus folgenden Bereichen:
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen dazugehört? Genau dafür ist unser NIS2-Schnellcheck gedacht.
NIS2 ist nicht nur ein IT-Thema. Die Verantwortung für Umsetzung und Überwachung liegt ausdrücklich auch bei der Geschäftsleitung.
Verstöße gegen gesetzliche Pflichten können zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und erheblichen Bußgeldern führen. Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Mit dem NIS2-Schnellcheck von CompliWise erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen unter die neuen gesetzlichen Anforderungen fällt.
In einem kurzen Gespräch prüfen wir gemeinsam:
Der Schnellcheck ist unverbindlich und eignet sich besonders für Geschäftsführungen, Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche und Compliance-Verantwortliche.
Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht.
Wir übersetzen regulatorische Anforderungen in verständliche nächste Schritte.
Wir betrachten NIS2 ganzheitlich und integriert in Ihre Unternehmensprozesse
Wenige gezielte Fragen reichen aus, um eine erste Einordnung vorzunehmen.
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft.
Eine allgemeine Übergangsfrist sieht das Gesetz nicht vor. Betroffene Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, welche Pflichten gelten.
Nicht ausschließlich. Maßgeblich sind unter anderem Branche, Unternehmensgröße, Umsatz und die konkrete Einordnung nach dem Gesetz.
Bei Verstößen können aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder drohen. Zudem kann das BSI Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse ausüben.
Sie beantworten einige gezielte Fragen zu Branche, Unternehmensgröße, Tätigkeitsbereich und bestehenden Sicherheitsstrukturen. Anschließend erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer möglichen Betroffenheit und zu sinnvollen nächsten Schritten.